Borken: Förderprogramm für Gebäudebegrünung

Seit Anfang September gibt es in der Kreisstadt Borken ein Förderprogramm, das Gewerbetreibende wie Privatpersonen bei Maßnahmen der Dach- und Fassadenbegrünung finanziell unterstützt. Ziel des Programmes ist es, einen Beitrag zum Klimaschutz, zur Klimafolgenanpassung, zur Förderung der Biodiversität und zur Aufwertung des Stadtbildes zu leisten.

Die Kreisstadt Borken stellt mit rund 42.700 Einwohnerinnen und Einwohnern die drittgrößte Stadt im Westmünsterland dar. Sie weist eine hohe Lebens- und Freizeitqualität auf und ist außerdem als kommunales Mittelzentrum mit einem Einzugsbereich von über 100.000 Menschen ein bedeutsamer Wirtschafts- und Bildungsstandort in der Region. Seit diesem Jahr ist die Stadt Borken Verbundpartnerin des Projektes „Grün statt grau – Gewerbegebiete im Wandel“. Gemeinsames Ziel ist es, Gewerbegebiete noch grüner und klimaresilienter zu gestalten. Dank einer Zuwendung aus dem Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ im Rahmen der Corona-Hilfe des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von insgesamt 100.000,- Euro konnte die Stadt Borken Anfang September das Förderprogramm „Grüne Dächer und Fassaden“ auflegen. Damit wurde eine weitere Maßnahme aus dem Integrierten Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzept der Stadt Borken aus dem Jahr 2019 umgesetzt.

Mit der aktiven Förderung einer Begrünung von Dächern und Fassaden sollen neu entstehende, ökologisch wertvolle Grünflächen, insbesondere auf Flachdächern, Gebäudefassaden und Mauern geschaffen werden. Ziel ist es, hierdurch einen Beitrag zum Klimaschutz, zur Klimafolgenanpassung, zur Förderung der Biodiversität und zur Aufwertung des Stadtbildes zu leisten.

Ganz generell fungieren begrünte Dächer und Fassaden bei Starkregenereignissen als Zwischenspeicher. Indem die Begrünung einen Teil der Niederschlagsmengen aufnimmt, können lokale Überschwemmungen abgeschwächt und im Idealfall in Gänze vermieden werden. Diese Effekte sollten bei Extremereignissen aber nicht überschätzt werden.

Des Weiteren gehen von einer Dach- und Fassadenbegrünung wertvolle, lokale Kühlungseffekte aus. Insbesondere in den Sommermonaten wird ohne technische Hilfsmittel (Klimaanlagen etc.) ein Stück weit vermieden, dass sich Gebäude immer weiter aufheizen. Hierdurch wird zum einen das Wohlbefinden der Bewohnerinnen und Bewohner gefördert, zum anderen gerade in stark versiegelten (innerstädtischen) Bereichen der Entstehung von Wärmeinseln präventiv entgegengewirkt.

Während die Begrünung im Sommer ein Aufheizen der Gebäude vermeidet, kommt ihr in den Wintermonaten eine isolierende Wirkung zu. Dadurch können Heizkosten eingespart und der Ausstoß von Kohlenstoffdioxid reduziert werden. Weiterhin wird durch eine Begrünung die heimische Flora und Fauna gestärkt, weiterer Lebensraum für Insekten geschaffen und in der Folge das Ökosystem stabilisiert.

Eine Dach- und Fassadenbegrünung bietet auch für Gewerbetreibende einen hohen Nutzen. Gerade in Gewerbegebieten ist im Vergleich zu anderen städtischen Bereichen eine erhöhte Flächenversiegelung und Feinstaubbelastung festzustellen. In diesem Zusammenhang tragen Begrünungsmaßnahmen unter anderem zu einer Reinigung der Luft, Verbesserung des Stadtklimas und Minimierung der Gefahr von lokalen Überschwemmungen bei.

In der Stadt Borken haben Privatpersonen und Gewerbetreibende gleichermaßen die Möglichkeit, eine Förderung aus dem Programm „Grüne Dächer und Fassaden“ zu beantragen. Gefördert werden die sach- und fachgerechte sowie freiwillig durchgeführte Anlage von extensiven Dach- und Fassadenbegrünungen. Eine Förderung kommt aufgrund von Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen jedoch nur für Gebäude einschließlich ihrer Nebenanlagen in Betracht, die zu Wohn- und Gewerbezwecken genutzt werden und vor mehr als fünf Jahren errichtet wurden.

Der Förderhöchstbetrag richtet sich nach der Quadratmeterzahl der zu begrünenden Dach- und Fassadenfläche, ist jedoch auf 30,- Euro je Quadratmeter und maximal 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Ausgaben begrenzt. Weitere Details zum Programm „Grüne Dächer und Fassaden“ können der Förderrichtlinie entnommen werden, die auf der Internetseite der Stadt Borken zum Download bereitsteht: https://www.borken.de/foerderprogramme-klimaschutz.html.

Kontakt bei der Stadt Borken:

Stephan Ohlmeier
-Leiter des Fachbereiches 60 „Bau- und Fördermittelmanagement“-
02861/939-438
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