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Foto: © WILA Bonn

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Biologische Vielfalt: Ein Querschnittsthema!

In einer Kommune befassen sich zahlreiche Ämter und kommunale Einrichtungen mit Unterneh­men einerseits und biologischer Vielfalt andererseits. Um an der Schnittstelle dieser beiden Themen effizient zu arbeiten, kann es zielführend sein, wenn diese Akteu­re ihre Möglichkeiten nutzen, um Unternehmen anzusprechen und auf Anfragen von Unter­nehmen vorbereitet sind.

Kommunale Umweltämter

Kompetenzen für biologische Vielfalt sind im Umweltamt oder ähnlichen städti­schen Einrichtungen konzentriert vorzufinden. Impulse für Maßnahmen zur biolo­gischen Vielfalt werden deswegen in der Regel von hier ausgehen und fachkundig gesteuert. Die Umweltämter üben zugleich eine Kontrollfunktion in der Bauausfüh­rung und darüber hinaus aus, die von Unternehmen oft nicht als konstruktiv wahr­genommen wird. Bei aller fachlichen Expertise kann es deswegen zielführend sein, weitere Behörden und städtische Einrichtungen anzusprechen und in das Vorhaben einzubinden.

Stadtentwicklung, Stadtplanung

Wichtige Grundsteine für die Gestaltung von Gewerbegebieten werden in der Bauleitplanung gesetzt, für die die Stadtplanung zuständig ist. Eine biodiversitäts­freundliche Kommune kann Kriterien und Maßnahmen festlegen, die bei neu zu erschließenden Baugebieten eingehalten werden müssen. Die Konzepte zur natur­nahen Gestaltung von Firmenarealen können hier schon früh Eingang finden und bereits im Vorentwurf für ein Gewerbegebiet festgelegt werden.

Wirtschaftsförderung

Die Wirtschaftsförderung einer Kommune hat einen guten Zugang zu Unterneh­men, Unternehmensnetzwerken, Kammern und wichtigen Schlüsselpersonen. Sie kann eine wichtige Rolle bei ersten Kontakten, bei Auftritten in Unternehmerver­sammlungen etc. spielen. Die Wirtschaftsförderung ist ein wichtiger Multiplikator für Unternehmen und kann die Planung und Umsetzung von Biodiversitätsmaßnah­men wirksam unterstützen.

Bauordnungsamt, Bauberatung

Bauordnungsämter führen auf Basis der ersten Architektenentwürfe, und gegebe­nenfalls auch schon davor, Bauberatungen durch. Sie vermitteln die Vorgaben der Bauleitplanung, der anzuwendenden Vorgaben nach §34 BauGB (Vorhaben inner­halb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile). Bauämter sind damit bei jedem Bauvorhaben direkt beteiligt und können Maßnahmen zugunsten der biologischen Vielfalt vorschlagen oder Vorgaben machen.

Stadtgärtnerei, Technische Betriebe, Garten- bzw. Grünflächenämter

Stadtgärtnereien/Technische Betriebe beauftragen Fachfirmen aus dem Garten- und Landschaftsbau (GaLa-Bau) mit der Gestaltung der Freiflächen. Konzepte und Methoden der naturnahen Gestaltung sind noch nicht bei all diesen Betrieben bekannt. Es kann deswegen sinnvoll sein, den GaLa-Baubetrieb mit entsprechend geschultem Personal der Stadtgärtnereien oder Technischen Betriebe in Kontakt zu bringen. Gespräche von Praktiker zu Praktiker können helfen, übergeordnete Kon­zepte von der Planung auf die Fläche zu bringen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Themenheft „Mehr Natur im Gewerbegebiet. Leitfaden für Kommunen zur Beratung von Unternehmen“ ab S. 10.