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Biologische Vielfalt: Ein Querschnittsthema!
- Kategorie: Gute Ideen für Kommunen
In einer Kommune befassen sich zahlreiche Ämter und kommunale Einrichtungen mit Unternehmen einerseits und biologischer Vielfalt andererseits. Um an der Schnittstelle dieser beiden Themen effizient zu arbeiten, kann es zielführend sein, wenn diese Akteure ihre Möglichkeiten nutzen, um Unternehmen anzusprechen und auf Anfragen von Unternehmen vorbereitet sind.
Kommunale Umweltämter
Kompetenzen für biologische Vielfalt sind im Umweltamt oder ähnlichen städtischen Einrichtungen konzentriert vorzufinden. Impulse für Maßnahmen zur biologischen Vielfalt werden deswegen in der Regel von hier ausgehen und fachkundig gesteuert. Die Umweltämter üben zugleich eine Kontrollfunktion in der Bauausführung und darüber hinaus aus, die von Unternehmen oft nicht als konstruktiv wahrgenommen wird. Bei aller fachlichen Expertise kann es deswegen zielführend sein, weitere Behörden und städtische Einrichtungen anzusprechen und in das Vorhaben einzubinden.
Stadtentwicklung, Stadtplanung
Wichtige Grundsteine für die Gestaltung von Gewerbegebieten werden in der Bauleitplanung gesetzt, für die die Stadtplanung zuständig ist. Eine biodiversitätsfreundliche Kommune kann Kriterien und Maßnahmen festlegen, die bei neu zu erschließenden Baugebieten eingehalten werden müssen. Die Konzepte zur naturnahen Gestaltung von Firmenarealen können hier schon früh Eingang finden und bereits im Vorentwurf für ein Gewerbegebiet festgelegt werden.
Wirtschaftsförderung
Die Wirtschaftsförderung einer Kommune hat einen guten Zugang zu Unternehmen, Unternehmensnetzwerken, Kammern und wichtigen Schlüsselpersonen. Sie kann eine wichtige Rolle bei ersten Kontakten, bei Auftritten in Unternehmerversammlungen etc. spielen. Die Wirtschaftsförderung ist ein wichtiger Multiplikator für Unternehmen und kann die Planung und Umsetzung von Biodiversitätsmaßnahmen wirksam unterstützen.
Bauordnungsamt, Bauberatung
Bauordnungsämter führen auf Basis der ersten Architektenentwürfe, und gegebenenfalls auch schon davor, Bauberatungen durch. Sie vermitteln die Vorgaben der Bauleitplanung, der anzuwendenden Vorgaben nach §34 BauGB (Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile). Bauämter sind damit bei jedem Bauvorhaben direkt beteiligt und können Maßnahmen zugunsten der biologischen Vielfalt vorschlagen oder Vorgaben machen.
Stadtgärtnerei, Technische Betriebe, Garten- bzw. Grünflächenämter
Stadtgärtnereien/Technische Betriebe beauftragen Fachfirmen aus dem Garten- und Landschaftsbau (GaLa-Bau) mit der Gestaltung der Freiflächen. Konzepte und Methoden der naturnahen Gestaltung sind noch nicht bei all diesen Betrieben bekannt. Es kann deswegen sinnvoll sein, den GaLa-Baubetrieb mit entsprechend geschultem Personal der Stadtgärtnereien oder Technischen Betriebe in Kontakt zu bringen. Gespräche von Praktiker zu Praktiker können helfen, übergeordnete Konzepte von der Planung auf die Fläche zu bringen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Themenheft „Mehr Natur im Gewerbegebiet. Leitfaden für Kommunen zur Beratung von Unternehmen“ ab S. 10.